Bildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben geben Fachwissen und Leidenschaft für ihren Beruf direkt an die nächste Generation weiter.  Dazu benötigen Sie fachliche und pädagogische Kompetenzen:

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im Beruf, in dem Sie ausbilden möchten bzw. eine vergleichbare Qualifikation
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Beruf, in dem Sie ausbilden möchten
  • Kursausweis für den 40-Stunden-Kurs oder ein eidg. anerkanntes Diplom für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben (100 Lernstunden)

Hinweis: Bei bestimmten Berufen werden in den Bildungsverordnungen zusätzliche Anforderungen festgelegt.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat für die Qualifikation der Berufsbildungsverantwortlichen Rahmenlehrpläne erlassen, die unter anderem auch die zeitlichen Anteile, die Inhalte und die vertiefende Praxis für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben regeln.